
Mediation ist Verhandlung zwischen Streitparteien in Anwesenheit eines Mediators, der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet. Die Mediation dient der Einigung und fragt nicht nach der „Schuld“, sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen können (lösungs- und zukunftsorientiert). Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen.
Der Mediator/die Mediatorin gibt keine Lösungsvorschläge! Er/Sie tritt als neutraler Vermittler im Mediationsprozess auf. Er/Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe und sorgt für die Einhaltung gewisser „Spielregeln“. Beide Streitparteien müssen damit einverstanden sein, sich vom Mediator helfen zu lassen! Die Mediation kann nur dann etwas bewirken, wenn die Konfliktparteien zur aktiven Mitarbeit bereit sind.
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![]() Frau Prof. MMag.ª Magdalena EDER |
![]() Frau Prof. Mag.ª Petra MÖDLHAMMER |
![]() Kaufmann Nicolas |
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